Beispielbild für europäische Fischtrawler | Foto :Greenpeace Schweiz
Im nächsten Jahr ist es erlaubt, in Nord- und Ostsee mehr Seelachs, Hering und Kabeljau zu fischen. Der EU-Ministerrat in Brüssel hat die neuen Fangquoten genehmigt.

Kai-Arne Schmidt, Verhandlungsführer der Erzeugergemeinschaft der Nord- und Ostseefischer, äußerte, dass die Verhandlungen die besten seiner Karriere waren. Es sei möglich, höhere Fangquoten zu erreichen, da sich die Fischbestände in den Meeren erheblich erholt hätten. Laut dem Bundeslandwirtschaftsministerium gab es nach Verhandlungen mit den anderen EU-Staaten in Brüssel ein deutliches Wachstum von 30 Prozent beim Hering. Es ist erlaubt, etwa 48.500 Tonnen des Bestandes an Land zu transportieren.

Einige Fischbestände sind im schlechten Zustand

Es gibt auch Vorteile bei Seelachs, Kabeljau, Schellfisch und Scholle. Alle diese Fischarten haben Fangmengen zwischen etwa 2.200 und fast 6.000 Tonnen, jedoch ist die Menge des Herings deutlich höher. Der Grund für die Beschränkungen ist, dass eine große Anzahl von Beständen in einem schlechten Zustand sind. Die Tiere sind von Überfischung, Klimawandel und anderen Faktoren betroffen.

Daher entwickelt die EU-Kommission jedes Jahr Fangmengen basierend auf wissenschaftlichen Ratschlägen, um sicherzustellen, dass die Bestände nicht unter zu hohen Druck geraten. Die EU-Fischereiminister haben das letzte Wort, wenn es um Bestände geht, die nur von EU-Staaten befischt werden. Es ist notwendig, Verhandlungen mit Drittländern wie Großbritannien oder Norwegen über die Fangmengen in anderen Meeresgebieten zu führen.

Kritik von den Umweltorganisationen

Die Umweltorganisation Oceana bemängelte, dass die wissenschaftlichen Empfehlungen nicht bei allen Beständen erfüllt wurden, für die am Dienstag eine Einigung erzielt wurde. Laut der Deutschen Umwelthilfe sind die Anforderungen für die Nordsee nicht ausreichend, um bedeutende Fischpopulationen zu schützen. Die Wahrscheinlichkeit für Nordseekabeljau übersteigt die wissenschaftliche Empfehlung.

Silvia Bender, die Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, betonte, dass sie durch die Ergebnisse der Verhandlungen ihre Verpflichtung zur nachhaltigen Bewirtschaftung und zum Wiederaufbau der Fischbestände erfüllen können. Das Ministerium unterstrich auch, dass es weiterhin Schutzmaßnahmen für den bedrohten Europäischen Aal gibt. Im letzten Jahr wurden diese Entscheidungen getroffen. Zu diesem Zeitraum gehörte ungefähr eine sechsmonatige Sperrfrist. Es ist auch für Angler untersagt, Aal in Meeresgebieten zu fangen.


Von Redaktion