Der Bundesrat hat heute die Teillegalisierung von Cannabis erlaubt. | Foto: amerika21
Der Bundesrat befasst sich heute mit der vom Bundestag beschlossenen möglichen Teillegalisierung von Cannabis. Das Gremium könnte die Umsetzung des Gesetzes verzögern.

Das Bundesland Bremen will sich bei den meisten Themen der Stimme zu enthalten, und die Position Niedersachsens ist derzeit unklar. Dennoch beunruhigen die Bremer Landesregierung zwei Dinge an dem Gesetzentwurf: sein schnelles Inkrafttreten ab dem 1. April und die geplanten Amnestieregeln. Dies sieht vor, dass das Gesetz auch rückwirkend angewendet werden kann – viele Gerichtsentscheidungen zum Betäubungsmittelgesetz müssen daher überprüft werden. Deshalb hat der Senat beschlossen, in den Kritikpunkten mit „Nein“ oder „Enthaltung“ zu stimmen.

Bremen will die Vermittlungsausschuss nicht öffentlich unterstützen, wie es Länder wie Bayern gefordert haben. Der Bundesrat kann das Gesetz nicht blockieren, aber er kann seine Umsetzung durch den Einigungsrat verzögern. Stimmt die Mehrheit des Bundesrates zu, gelten ab dem 1. April folgende Regelungen: Erwachsene dürfen Cannabis für den Eigenkonsum besitzen und anbauen. Aufklärungskampagnen sollten auf junge Menschen ausgerichtet sein.