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In einer besonderen Sitzung entscheiden die Stadtverordneten von Bremerhaven über einen zusätzlichen Nachtragshaushalt. Der Grund dafür liegt in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Bremerhaven: Aufgrund des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichts benötigt auch Bremerhaven einen dritten Nachtragshaushalt für das Jahr 2023. Die Entscheidung wird am 15. Dezember in einer speziellen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung getroffen. Laut dem Bundesverfassungsgericht ist es erforderlich, dass Gelder aus Darlehen, die aufgrund einer Krise aufgenommen wurden, innerhalb eines Jahres ausgegeben werden.

Es ist untersagt, aus den Krediten Rücklagen zu bilden. Dies trifft sowohl auf den Haushalt des Bundes als auch auf die Haushalte von Ländern und Kommunen zu. Der Bremerhaven-Fonds, der im Jahr 2022 gegründet wurde, muss daher von der Stadt Bremerhaven aufgelöst werden. Es ist notwendig, neue Notlagen-Kredite für die Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie in diesem Jahr zu beantragen.

Von Redaktion