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Das hat das Wahlgericht festgestellt. Die Partei hat jedoch die Möglichkeit, vor die nächste Instanz zu gehen. Sie hatte eine Klage eingereicht, da sie nicht zur Bürgerschaftswahl eingeladen wurde.

Bremen: Die Beschwerde der Bremer AfD gegen die Bürgerschaftswahl ist vorerst erfolglos geblieben. Vier Anträge, die darauf abzielten, die Wahl für ungültig zu erklären, wurden vom Wahlprüfungsgericht abgelehnt. Es hätte zu Neuwahlen geführt. Die AfD wurde nicht für die Bürgerschaftswahl genehmigt, da sie aufgrund interner Auseinandersetzungen zwei Wahllisten eingereicht hatte. Die Entscheidung kann von der AfD noch vor dem Staatsgerichtshof angefochten werden.

Die AfD konnte sich nicht auf eine Wahlliste einigen.

Vor der Bürgerschaftswahl konnten sich die beiden konkurrierenden Parteien der AfD nicht auf eine gemeinsame Liste einigen. Stattdessen präsentierten eine Gruppe, die als “Rumpfvorstand” bezeichnet wird und besteht aus dem kürzlich gewählten Sergej Minich als Landesvorsitzender der AfD, sowie der “Notvorstand” der Partei unter der Führung von Heiner Löhmann, ihre eigenen Kandidatenlisten ein. Der Landeswahlausschuss hat die AfD daraufhin von der Wahl ausgeschlossen.

Das Wahlprüfungs-Gericht spricht von “erheblichen Wahlfehlern”

Das Gericht gibt bekannt, dass es keinen Wahlfehler darin gab, dass keiner der beiden Wahlvorschläge akzeptiert wurde. Der Wahlvorschlag des Notvorstands hat einen bedeutenden Wahlfehler aufgrund der Tatsache erlitten, dass nicht alle berechtigten Mitglieder von der Versammlung zur Wahl der Listenkandidaten Kenntnis hatten. Das Gericht hat den Wahlvorschlag des Rumpfvorstands korrekt abgelehnt, da er nicht bewiesen hat, dass er den AfD-Landesverband vertritt und befugt ist, einen Wahlvorschlag in dessen Namen einzureichen. Innerhalb von zwei Wochen hat die AfD die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Wahlprüfungsgerichts Beschwerde einzureichen. Der Staatsgerichtshof würde in nächster Instanz entscheiden.


Von Redaktion