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Während der Corona-Pandemie hatten Angestellte die Möglichkeit, sich telefonisch krank zu melden. Es wurde von einem Bundesausschuss entschieden, dass diese Regelung für immer gültig ist.

Personen, die nur geringfügig erkrankt sind, haben die Möglichkeit, sich allgemein per Telefon krank zu schreiben. Eine passende Regelung wurde vom gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken genehmigt.

Es ist geplant, dass die Arbeitsunfähigkeit unabhängig von einem Arzt festgestellt werden kann. Der Patient muss in der Praxis bekannt sein und keine schweren Krankheitssymptome aufweisen. Die spezielle Regelung aus der Corona-Zeit dient als Vorbild, um Infektionen zu verhindern. Im April war sie ausgelaufen.

Ärzte bemängelten die Unklarheiten im rechtlichen Bereich.

Vor der Entscheidung des gemeinsamen Bundesausschusses betonten auch Bremer Hausärzte, dass sie eine klare rechtliche Regelung für die telefonische Krankschreibung als Vorteil betrachten. Holger Schelp, der Vorsitzende des Hausärzteverbands Bremen, kritisierte die aktuelle Regelung.

Er erklärte, dass es vor der Neuregelung nicht generell verboten war, Patienten telefonisch krank zu schreiben, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen gestattet war: “Man darf das tun, wenn man gleichzeitig eine Absonderungsempfehlung für den Patienten ausspricht.” Wenn eine Patientin oder ein Patient aufgrund einer ansteckenden Krankheit nicht in die Öffentlichkeit gehen soll, sollte er oder sie nicht unbedingt in die Arztpraxis kommen.


Von Redaktion