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Die AfD-Gruppen behaupten, dass die Wahl ungenau war. Sie wurden aus der Wahl ausgeschlossen. Ein Gericht entscheidet nun, ob eine erneute Wahl erforderlich ist.

Bremen: Zwei Seiten der AfD haben vier Einsprüche gegen die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft eingereicht. Alle streben hauptsächlich danach, dass das Gericht die Bürgerschaftswahl vom 14. Mai für ungültig erklärt. Anschließend wäre es notwendig, die Wahl zu wiederholen. Das Wahlgericht Bremen wird am Dienstag, 5. Dezember, vor dem Bremer Verwaltungsgericht darüber entscheiden.

Hintergrundinformationen:

Im Gegensatz dazu hatte der Landeswahlausschuss im März die AfD von der Bürgerschaftswahl ausgeschlossen. Es wurde erwähnt, dass die beiden konkurrierenden Parteien der AfD nicht in der Lage waren, eine gemeinsame Liste zu vereinbaren. Anstattdessen präsentierten eine Gruppe, die als “Rumpfvorstand” bezeichnet wird, bestehend aus Sergej Minich, der kürzlich zum Landesvorsitzenden der AfD gewählt wurde, und der “Notvorstand” der Partei unter der Führung von Heiner Löhmann ihre eigenen Kandidatenlisten.

Die Betroffenen behaupten, dass der Landeswahlausschuss die AfD zu Unrecht von der Wahl ausgeschlossen hat. Daher haben sie unabhängig voneinander beim Wahlprüfungsgericht Einspruch eingelegt. Anmerkung: Heiner Löhmann gehört mittlerweile nicht mehr zur AfD. Im August wurde Löhmann vom Bundesschatzmeister der Partei aufgrund von nicht bezahlten Mitgliedsbeiträgen ausgeschlossen.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die AfD-Anträge vor Gericht gerechtfertigt werden und die Wahl tatsächlich wiederholt wird?

Der Wahlleiter des Landes möchte sich nicht zu dieser Angelegenheit äußern, jedoch der Landesvorstand der AfD. Vor dem Wahlprüfungsgericht sieht er seine Erfolgschancen eher schlecht ein, aber in einer höheren Instanz für gut. Fünf Abgeordnete der Bremischen Bürgerschaft sitzen regelmäßig im Wahlprüfungsgericht. Laut dem Sprecher haben Mitglieder der politischen Konkurrenz in diesem Gremium die Mehrheit der Stimmen. Die Abgeordneten sollten die Ungültigkeit ihrer eigenen Entscheidungen beweisen. Es ist unwahrscheinlich, dass der Einspruch der AfD gegen die Bürgerschaftswahl in dieser Instanz Erfolg haben wird. Jedoch könnte seine Partei im Falle einer Niederlage vor den Staatsgerichtshof ziehen. Laut dem Sprecher des Landesvorstands der AfD sieht es dort anders aus.

Wie gliedert sich das Wahlprüfungsgericht genau zusammen?

Laut dem Verwaltungsgericht besteht das Wahlprüfungsgericht in Bremen aus der Präsidentin und Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts sowie aus fünf Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft. In Bremen werden die Abgeordneten des Wahlprüfungsgerichts je nach neuen Zusammenstellung der Bürgerschaft entsprechend dem Machtverhältnis im Parlament neu gewählt.

Aktuell befinden sich die Mitglieder des Wahlprüfungsgerichts, nämlich Valentina Tuchel (SPD), Michael Labetzke (Grüne), Tim Sültenfuß (Linke), Mustafa Güngör (SPD) und Frank Imhoff (CDU).


Von Redaktion